Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher geschlechtsneutrale Sprachformen verzichtet und die geschlechtsneutrale Verwendung der maskulinen Form eingesetzt. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die Guestia mit der Vermittlung und Betreuung des Wohnraumes & etwaige dazugehöriger Außenflächen, wie Balkon oder Garage etc. zur kurzfristigen Vermietung des Wohnraumes beauftragt.
1.Vertragsgrundlage und Geltungsbereich
- Vertragsgrundlage für die von Guestia und vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich:
diese AGB in der jeweils gültigen Fassung
und der Vermittlungs- und Betreuungsvertrag (Auftragsformular), der zwischen Guestia und dem Kunden abgeschlossen wurde.
- Mit schriftlicher Unterzeichnung des Vermittlungs- und Betreuungsvertrages (Auftragsformular) durch den Kunden und Guestia gelten die AGB als maßgeblicher Vertragsbestandteil.
- Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
- Abweichungen von den AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall einer ausdrücklichen, im Vorhinein schriftlich erteilten Zustimmung durch Guestia.
- Sämtliche Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Plattformgebühren sind nicht in der Servicegebühr von Guestia enthalten.
2. Leistungen von Guestia
- Die Vermittlungs- und Betreuungshandlungen von Guestia werden im Vermittlungs- und Betreuungsvertrag (Auftragsformular) festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet.
- Guestia GmbH verfügt über eine ausreichende touristische Expertise, Sach- und Personalinfrastruktur, um den Auftrag ausüben zu können. Guestia GmbH handelt als Vermittler zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Gast und dem Vermieter. Guestia erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden. Guestia GmbH handelt in fremdem Namen und fremder Rechnung.
- Guestia bietet kein 24h Service an. Guestia’s Bürozeiten sind Montag-Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr.
- Falls es Guestia zur Vertragserfüllung nötig erscheint, wird Guestia das Recht eingeräumt, insbesondere Reinigungs- und Reparaturtätigkeiten durch Dritte vornehmen zu lassen. Dies erfolgt in der Regel nach Rücksprache mit dem Kunden. Sollte jedoch Gefahr im Verzug sein, so handelt Guestia nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend der Dringlichkeit in der jeweiligen Situation, so rasch wie möglich und ist berechtigt Dritte zu beauftragen, ohne zwingend Rücksprache mit dem Kunden halten zu müssen. Die Kosten dafür obliegen allein dem Kunden.
- Etwaige Servicegebühren sind immer ohne Schneeräumung und Gartenpflege. Fensterreinigung ist nicht bei einer normalen Reinigung inkludiert, sondern muss extra entgeltlich gebucht werden.
- Wenn sich die Liegenschaft in einer Anlage mit mehreren Eigentümern befindet, welche auch mit Guestia ein aufrechtes Vertragsverhältnis haben, ist Guestia dazu erlaubt Gäste im Notfall umzubuchen.
3. Pflichten und Rechte des Kunden
- Der Kunde garantiert, bei Vertragsanbahnung sowie Vertragsabschluss sämtliche Informationen wahrheitsgetreu angegeben zu haben.
- Schließt eine natürliche Person die Leistungen von Guestia im Namen einer juristischen Person (Gesellschaft, Verein, o.ä.) ab, gewährleistet diese, zur Vertretung befugt zu sein.
- Der Kunde garantiert mit Vertragsabschluss, dass Guestia befugt ist, das Wohnobjekt zu den vereinbarten Konditionen zu vermieten. Der Kunde übernimmt gegenüber Dritten und Behörden jegliche Haftung für Ansprüche, welche aufgrund einer fehlenden Befugnis entstehen.
- Guestia trifft keine Verpflichtung, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen auf allfällige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten zu überprüfen.
- Es ist Sache des Kunden, den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, welche die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung oder Betreuung beeinträchtigen können. Dazu gehören beispielsweise Sanierungsarbeiten am Haus oder andere Umstände wie z.B. Mängel im Wohnraum, die eine adäquate Unterbringung von Gästen unmöglich machen. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, diesbezüglich auf dem neuesten Stand zu bleiben und Guestia über entsprechende Umstände unverzüglich zu informieren. Sollte dies nicht geschehen, so trägt der Kunde die Kosten für dadurch entstandenen Stornierungen.
- Die Versicherung des Wohnobjekts obliegt ausschließlich dem Kunden.
- Guestia ist lediglich Vermittler und Betreuer des Wohnobjekts für den Kunden. Der Mietvertrag entsteht zwischen dem Kunden und den Gästen. Allfällige Schadenersatzansprüche (bspw. aufgrund von Schäden am/im Wohnraum, die durch Gäste verursacht werden) entstehen ausschließlich gegenüber den Gästen. Guestia übernimmt ausdrücklich keine Haftung für das Handeln der Gäste.
- Der Kunde ist selbst verantwortlich, die jeweiligen öffentlich-rechtlichen und insbesondere steuerlichen Abgaben abzuführen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Abführung der Ortstaxe im regulären Gästebetrieb. Kunden mit Liegenschaften in Wien sind ausdrücklich selbst für die Abführung der Ortstaxe verantwortlich. Ebenfalls ist der Kunde für die Einhaltung etwaiger gewerberechtlicher Vorschriften verantwortlich.
- Der Kunde ist für die Sicherheit und laufende Instandhaltung des Wohnobjekts verantwortlich und verpflichtet sich, erforderliche Verschleißteile/Leuchtmittel, durch normale Abnutzung defekt gewordene Gerätschaften (z.B. Staubsauger, Mikrowelle etc.) und Inventar (wie z.B. Küchenutensilien, Duschkopf, Rollos, defekte Fenster etc.) selbst zur Verfügung zu stellen, zu ersetzen oder zu reparieren. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, laufend die für die Instandhaltung des Wohnobjektes notwendigen Reparaturen, Maler- und Wartungsarbeiten selbstständig durchzuführen – wie z.B. die regelmäßige Thermenwartung oder die regelmäßige Überprüfung der Abflussrohre, um Verstopfungen vorzubeugen, sowie die Kontrolle von Steckdosen, elektrischen Anlagen etc. – und Guestia zeitnah darüber zu informieren, damit die Arbeitstermine mit den Gäste-Buchungen abgestimmt werden können.
- Beide Vertragspartner sind verpflichtet, die Durchführung des Vermittlungs- und Betreuungsauftrags (Auftragsformular) in inhaltlicher und termingerechter Form zu fördern. Im Falle einer Gastbeschwerde ist der Kunde verpflichtet, mit Guestia zu kooperieren, um etwaige Probleme so zeitnah wie möglich zu beheben.
- Der Kunde ist selbst dazu verpflichtet an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen und stellt Abfallbehälter in der richtigen Größe zur Verfügung, welche für eine hohe touristische Auslastung ausreichend sind. Der Kunde ist ebenso dafür verantwortlich, etwaige Abholfristen selbst zu koordinieren, damit die Gäste nicht negativ beeinflusst werden. Für die Entsorgung von Sperrmüll und gefährlicher Güter ist der Kunde selbst verantwortlich.
4. Eigennutzung der Wohnung
- Sofern das Wohnobjekt von Gästen nicht bewohnt wird, kann der Kunde jederzeit das Wohnobjekt selbst nutzen. Während der Eigennutzung zahlt der Kunde zusätzlich zu der Reinigungsgebühr und den Wäschekosten jedenfalls auch allfällige gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren, Taxen und Abgaben, wie z.B. die Ortstaxe und etwaige seitens der Behörden und/oder der Gemeinde vorgeschriebene Tourismusabgaben.
- Bei Stornierungen offener Buchungen seitens der Kunden, zur Eigennutzung des Wohnobjekts, behält sich Guestia vor, daraus resultierende Ansprüche wie Reputationsschaden und entgangene Gewinne geltend zu machen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Guestia die jeweilige geplante Eigennutzung möglichst zeitnah bekannt zu geben, um eine Kalenderaktualisierung der Internetplattformen zu ermöglichen und Doppelbuchungen zu vermeiden.
5. Auszahlung und Abrechnung
- Die Abrechnung findet monatlich im Nachhinein statt. Die Auszahlung findet bis zum 25. des jeweiligen Folgemonats statt.
- Die Zahlung erfolgt über die jeweiligen Internetplattformen. Der Gast bezahlt Nächtigungspreis + Reinigung & Wäscheservice + Ortstaxe und diese wird auf das Konto von Guestia überwiesen.
- Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KschG, so sind im Falle eines Zahlungsverzuges zusätzlich zur offenen Forderung Verzugszinsen iHv 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde ein Verbraucher iSd KschG, gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von 4% pro Jahr.
- Guestia behält sich im Falle der Nichtbezahlung offener und fälliger Forderungen vor, die erhaltenen Schlüsselsets mit einem Zurückbehaltungsrecht zu belegen.
6. Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten von beiden Vertragspartnern schriftlich aufgelöst werden.
- Bei Beendigung des Vermittlungs- und Betreuungsvertrages bleiben Ansprüche für bereits geleistete Arbeiten, noch offene Buchungen und Schadenersatzansprüche aufrecht. Einmalige Zahlungen lt. Auftragsformular sind unabhängig von der Vertragsdauer nicht refundierbar. Im Falle einer Kündigung trotz offener Buchungen von Gästen, behält sich Guestia das Recht auf Schadenersatz ausdrücklich vor. Zum Schadenersatz gehört neben dem entgangenen Gewinn auch ein allfälliger Reputationsschaden von Guestia.
7. Haftung
- Einzig der Kunde ist verantwortlich für das Wohnobjekt, insbesondere dessen Zustand, Qualität, Eignung, Sicherheit und die Gesetzmäßigkeit der Vermietung an die Gäste.
- Für jegliche Ansprüche von Gästen aufgrund von Stornierungen durch den Kunden ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde übernimmt in diesem Fall auch allfällige gegen Guestia geltend gemachte Ansprüche.
- Guestia haftet nicht für Schäden, welche Gäste während ihres Aufenthalts oder Dritte während der Ausübung ihre Arbeit verursachen.
- Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet Guestia nicht.
- Ist der Kunde ein Konsument, wird die Haftung von Guestia für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
- Ist der Kunde ein Unternehmer, wird die Haftung von Guestia für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden, sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
- Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten von Guestia gehaftet.
8. Änderungen
- Guestia ist berechtigt, Bestimmungen dieser Vereinbarung, die keine Hauptleistungspflichten darstellen und das Vertragsgefüge nicht insgesamt umgestalten, mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird dem Kunden unter Zusendung der neuen Bestimmungen schriftlich bekannt gegeben. Wenn ein Kunde der Geltung der geänderten Bestimmungen innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der Bekanntgabe nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bestimmungen als angenommen. Guestia verpflichtet sich, die Kunden mit Zusendung der geänderten Bestimmungen ausdrücklich auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist hinzuweisen. Guestia ist berechtigt, jederzeit und ohne Ankündigung die Bestimmungen aus regulatorischen und/oder gesetzlichen Gründen zu ändern. Guestia wird den Kunden auch in diesem Fall über die vorgenommenen Änderungen informieren.
9. Schriftform
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
10. Datenschutz
- Mit Vertragsabschluss stimmt der Kunde den Datenschutzbestimmungen von Guestia, abrufbar auf Website guestia.at/datenschutzerklarung, zu.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Guestia das Wohnobjekt auf Internetplattformen inseriert und dass zu diesem Zwecke Fotos des Apartments bzw. des Hauses im Internet veröffentlicht werden. Guestia darf die Fotos ebenso für Werbezwecke, sowohl online als auch offline, zeitlich unbegrenzt verwenden.
- Guestia erbringt die Leistungen mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung. Mit Abschluss des Vermittlungs- und Betreuungsvertrages erteilt der Kunde Guestia seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.
11. Gerichtsstand
- Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist ausschließlich das Gericht am Sitz von Guestia für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.
12. Anwendbares Recht
- Anwendbar ist ausschließlich österreichisches materielles Recht.
- Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
13. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vermittlungs- und Betreuungsauftrags (Auftragsformular) Auftrags unwirksam sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.