Grundsätzlich versteht man unter “Kurzzeitvermietung” eine Vermietung zwischen 1 Nacht und 30 Nächte (touristische Vermietung) bzw. 1 Monat bis 6 Monate (sonstige Aufenthalte*).
*wie etwa für Expats, Austauschstudenten, Dienstreisen, Ausweichwohnungen/Notfallwohnungen in Krisensituationen etc.